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Als Meisterfachbetrieb mit angeschlossenem Ladengeschäft bieten wir Ihnen den Komplettservice von individueller Beratung, Verkauf, Installation und Systembetreuung.

Mit starken Partnern und zuverlässigen Produkten können wir Ihnen reibungslosen Service und im Notfall auch schnelle Hilfe zu sichern.

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Rauchmelderpflicht in Sachsen 2024 !

Alles was Sie darüber wissen sollten, wir beraten Sie gern.
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01.01.2024

Rauchmelderpflicht in Sachsen

Die Rauchmelderpflicht gilt in Sachsen seit dem 01.01.2016 in neu errichteten und umgebauten Wohnungen und Eigenheimen. Bis Ende 2023 müssen jetzt auch alle bestehenden Wohnräume mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Verpflichtung gilt sowohl für vermietete als auch selbstgenutzte Wohnungen und Wohnhäuser in Schlafräumen und Kinderzimmern als auch in Fluren, die zu diesen Räumen führen. Speziell in Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht darüber hinaus in allen anderen Gebäuden auch für zum Schlafen bestimmte Räume und für Flure zu diesen Aufenthaltsräumen. Die Landesbauordnung regelt dabei Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung. Zuständig für die Installation der Melder ist der Eigentümer, unabhängig ob im selbst genutzten oder vermieteten Wohnraum.
Rauchmelder retten Leben

 REVOSax Landesrecht Sachsen - SächsBO.pdf


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